Gleichstellungsbeauftragte

Eine Gleichstellungsbeauftragte ist notwendig, um den Interessen von Frauen zu vertreten. Es ist in unserer Verfassung geregelt, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen. Hierzu wird das Amt der Gleichstellungsbeauftragten mit Rechten ausgestattet und die Gleichstellungsbeauftragte wird in das politisch administrative System eingebunden.

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für Sie in folgenden Angelegenheiten ein:
• Rat und Unterstützung bei gleichstellungsrelevanten Fragen
• Benachteiligungen am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben
• sexuelle Belästigung
• Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragte der Inselgemeinde Juist ist derzeit vakant.

Bis auf Weiteres wenden Sie sich mit Ihren Anliegen bitte an die Personalabteilung:

E-Mail: personal@juist.de