Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein Schiedsamt eingerichtet, bzw. mit mehreren Gemeinden einen Schiedsamtsbezirk gebildet. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat auf 5 Jahre gewählt. Gewählte Schiedspersonen benötigen ferner die Bestätigung durch den Direktor oder Präsidenten des Amtsgerichts.
Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten über vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen durch, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind.
Seit dem 01. Januar 2010 ist die Erhebung bestimmter Klagen vor den Amtsgerichten erst zulässig, nachdem versucht worden ist, die Streitigkeit zwischen den Parteien einvernehmlich beizulegen. Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 15,- € erhoben. Kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 25,- €. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falls kann die Gebühr auf höchstens 50,- € erhöht werden.
Bei der Inselgemeinde Juist ist ein Schiedsamt eingerichtet. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt. Mit Beschluss vom 25.04.2017 hat der Rat Herrn Stefan Elnrieder zur Schiedsperson und Herrn Matthias Jentsch zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt.
Schiedspersonen auf Juist sind:
1. Schiedsperson: Stefan Elnrieder, Flugplatzstr. 31, Telefon: 04935 921746
2. Stellvertreter: Matthias Jentsch, Dünenstraße 21, 26571 Juist, Telefon: 04935 990090
Kontakt:
E-Mail: schiedsperson@juist.de