Das Wappen der Inselgemeinde Juist zeigt drei goldene Dünen; in den oberen Ecken je ein sechszackiges silbernes Sporenrad sowie vier silberne Wellenleisten. Entworfen wurde das Inselwappen von Alf Depser. Als Vorlage diente ein Siegel der Evangelischen Kirchengemeinde Juist, aus dem auch die Dünen übernommen wurden. Die zwei silbernen Sporenräder weisen auf die frühere Zugehörigkeit zum Altkreis Norden hin.
Gemäß § 22 NKomVG führt die Kommune das Wappen in eigener Verantwortung. Das Wappen stellt ein hoheitliches Wahrzeichen dar und unterliegt einem erhöhten Schutz. Es dient der Selbstdarstellung nach außen, kennzeichnet die Gemeinde und ermöglicht es ihr, sich von anderen Hoheitsträgern abzugrenzen.
Über die Nutzung des Wappens entscheidet der Gemeinderat. Eine Nutzung des Gemeindewappens ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Inselgemeinde erlaubt. Um den Hoheitscharakter des Inselwappens zu erhalten, wird die Genehmigung für kommerzielle Zwecke künftig restriktiv gehandhabt und nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Für kommerzielle Zwecke steht alternativ das Juist-Symbol zur Verfügung.