Ordnungsamt

Ordnungsamt Juist

Öffnungszeiten Altes Warmbad Juist
Montag-Freitag: 9:30 bis 12:30 Uhr
Montag: 15:00 bis 16:00 Uhr

Altes Warmbad, Friesenstraße 18

Teilnahme am Straßenverkehr auf Juist

Es gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie auf dem Festland. Die StVO hat uneingeschränkte Gültigkeit. Die Straßen sind Gespann-Fuhrwerken, Fahrrädern und den auf Juist zugelassenen Kraftfahrzeugen (u.a. Ärzten, Rettungswagen und Feuerwehr) vorbehalten. Bitte halten Sie sich nicht auf den Straßen auf, sondern nutzen Sie stattdessen die Bürgersteige und Fußwege. Auf den Geh- und Fußwegen herrscht ein striktes Radfahrverbot.

Bitte achten Sie auf die weiteren Verkehrsteilnehmer*innen und fahren Sie vorsichtig (Schrittgeschwindigkeit). Die Einhaltung der StVo wird durch das Ordnungsamt Juist und die Polizei kontrolliert.

Ausnahmen

  • Kinder bis zum vollendeten 8.Lebensjahr müssen mit mit ihren Fahrrädern die Gehwege nutzen
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können mit ihren Fahrrädern die Gehwege nutzen
  • Aufsichtspersonen dürfen Kinder (< 8 Jahre) begleiten

Aufgaben: 

  • Gewerbeangelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbe, gaststättenrechtliche Gestattungen etc.)
  • Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten
  • Straßensondernutzungen (Kfz, Baustellen etc.)
  • Ausnahmegenehmigungen
  • Verwaltung Dünen-Friedhof
  • Rentenangelegenheiten (keine Rentenberatung)
  • Anzeigen von Veranstaltungen nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz

Adresse: Friesenstraße 18, 26571 Juist
Ansprechperson: Herr Hupens
Telefon: 04935 – 809 323
Fax: 04935 – 809 329
E-Mail: ordnungsamt@juist.de

Weitere Aufgaben: 

  • Verwaltung Feuerwehr, Schule und Kita Schwalbennest
  • Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr
  • Angelegenheiten des Umweltschutzes (Immissionsschutz, Lärmbekämpfung,
  • Abfallbeseitigung etc.)
  • Angelegenheiten im Bereich Zivil- und Küstenschutz (Katastrophenschutz- und Deichverteidigungsplan)
  • Leitung und Verwaltung von Klärwerk, Wasserwerk und Hafen

Adresse: Friesenstraße 18, 26571 Juist
Ansprechperson: Herr Steinkrauß
Telefon: 04935 – 809 321
Fax: 04935 – 809 329
E-Mail: ordnungsamt@juist.de

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO1)

(in Verbindung mit der Sondernutzung nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG2), zur Aufstellung von Tischen und Stühlen im öffentlichen Verkehrsraum)