Öffnungszeiten Altes Warmbad Juist
Montag-Freitag: 9:30 bis 12:30 Uhr
Montag: 15:00 bis 16:00 Uhr
Teilnahme am Straßenverkehr auf Juist
Es gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie auf dem Festland. Die StVO hat uneingeschränkte Gültigkeit. Die Straßen sind Gespann-Fuhrwerken, Fahrrädern und den auf Juist zugelassenen Kraftfahrzeugen (u.a. Ärzten, Rettungswagen und Feuerwehr) vorbehalten. Bitte halten Sie sich nicht auf den Straßen auf, sondern nutzen Sie stattdessen die Bürgersteige und Fußwege. Auf den Geh- und Fußwegen herrscht ein striktes Radfahrverbot.
Bitte achten Sie auf die weiteren Verkehrsteilnehmer*innen und fahren Sie vorsichtig (Schrittgeschwindigkeit). Die Einhaltung der StVo wird durch die Polizei kontrolliert.
Ausnahmen
Aufgaben:
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO1)
(in Verbindung mit der Sondernutzung nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG2), zur Aufstellung von Tischen und Stühlen im öffentlichen Verkehrsraum)
Adresse: Friesenstraße 18, 26571 Juist
Ansprechperson: Herr Hupens
Telefon: 04935 – 809 323
Fax: 04935 – 809 329
E-Mail: ordnungsamt@juist.de
Weitere Aufgaben:
Adresse: Friesenstraße 18, 26571 Juist
Ansprechperson: Herr Steinkrauß
Telefon: 04935 – 809 321
Fax: 04935 – 809 329
E-Mail: ordnungsamt@juist.de