Hinweis auf eine Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibung Gastronomie am Kurplatz bei Veranstaltungen der Kurverwaltung für die Jahre 2023 – 2025 mit Ausnahme des Winterzaubers
Hiermit schreibt die Kurverwaltung die Gastronomie für die Veranstaltungen auf dem Kurplatz für die Jahre 2023 bis 2025 mit Ausnahme des Winterzaubers aus.
Bei den Veranstaltungen muss von dem Anbietenden mindestens ein Getränkestand inkl. Weinverkauf vorhanden sein. Ein möglicher mobiler Getränkeverkaufsstand muss bis spätestens 12:00 Uhr am Folgetag vom Kurplatz entfernt werden.
Der Verkauf von Getränken und Speisen geschieht ausschließlich über Mehrwegmöglichkeiten. Einweggeschirr und Einwegbecher sind ausgeschlossen.
Den durch den Verkauf von Getränken und Speisen entstandenen Müll hat der Gastronom zu entsorgen und den Veranstaltungsplatz zu reinigen. Sollte dies nicht geschehen, werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Für das Jahr 2023 sind neben den Töwerland-Konzerten ca. 40 weitere Veranstaltungen im Zeitraum von April – Oktober vorgesehen, an denen eine Gastronomie möglich wäre. Der Anbietende verpflichtet sich an mindestens 20 Veranstaltungen auf dem Kurplatz den Getränkeservice anzubieten. Diese Veranstaltungen werden gemeinsam mit der Kurverwaltung festgelegt. Angebote bitte in einem Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Gastronomie Veranstaltungen auf dem Kurplatz 2023 – 2025“ bei Herrn Vodde im Rathaus, 1. Stock, abgeben oder per E-Mail an
marketing@juist.de bis zum 12.05.2023 senden.
Es gilt ein Mindestangebot von 1.000,00 € pro Jahr. Das meistbietende Angebot erhält den Zuschlag. Bitte geben Sie unbedingt die Gesamtsumme für die drei Jahre an.
Juist 04.05.2023
Inselgemeinde Juist – Der Bürgermeister
Dr. Tjark Goerges
Inselgemeinde Juist
Strandstraße 5
26571 Juist