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Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 bzw. nicht mehr als 35 für das Gebiet des Landkreises Aurich.

Aufhebung 10 m. Ausnahmen

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Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 bzw. nicht mehr als 35 für das Gebiet des Landkreises Aurich.

20210819 Inzidenz Ü 10 m. Ausnahmen

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Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 bzw. nicht mehr als 35 unter Anwendung des § 1a der Nds. CoronaVerordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich.

20210814_Ueberschreitung_10

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Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu den politischen Gremien

Allgemeinverfügung politische Gremien

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Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich – Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 10

Allgemeinverfügung Inzidenz unter 10

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Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)

Corona_Verordnung

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Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)

Corona-Verordnung vom 4. Juni 2021

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Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) mit dem Corona-Stufenplan 2.0 vom 31.05.2021

Rd27021A1_2021-05-30 Corona-VO

Rd27021A3_083 – Anlage – Stufenplan ab 31-05-2021

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich – Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 35

Allgemeinverfügung Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 35

Öffentliche Einsichtnahme in den Entwurf-Genehmigung N05-A

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) beabsichtigt, die Entwicklung des Gasfeldes N05-A in der Nordsee zu genehmigen. Der Entwurf der Zustimmungsentscheidung wurde ab 23.04.2021 veröffentlicht und zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Es folgt eine sechswöchige Frist, in der Stellungnahmen abgegeben werden können.

Teil des Genehmigungsantrags ist der Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Im UVP wurden die Auswirkungen auf die Umwelt, Natur und Umgebung, die Umsetzungsvarianten und die getroffenen Entscheidungen untersucht und beschrieben. Dies geschah unter Berücksichtigung der Diskussionen, die wir mit Interessengruppen führten. Die eingereichten Stellungnahmen zur Mitteilung wurden ebenfalls in diese UVP aufgenommen.

Die Niederlande streben bis 2050 eine CO2-neutrale Energieversorgung an. ONE-Dyas befürwortet dieses Ziel. Während dieser  Energiewende wird Erdgas weiterhin benötigt werden. Die Gasproduktion in den Niederlanden hat einen kleineren CO2-Fußabdruck als
importiertes Gas. Darüber hinaus trägt sie zur Wirtschaft in Form von Staatseinnahmen, Beschäftigung und dem Erhalt von Wissen und Infrastruktur bei.

Die Erschließung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Prospekte passt in die Kleinfeldpolitik der niederländischen Regierung. Die Plattform N05-A wird die erste Offshore-Plattform sein, die mit Windenergie betrieben wird, die aus dem OffshoreWindpark Riffgat stammt. Auf diese Weise leistet ONE-Dyas einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zur sicheren und verantwortungsvollen Erreichung der Ziele des Klimaabkommens.

Das Wirtschaftsministerium hat alle Dokumente auf der Website www.rvo.nl/gaswinning-N05 veröffentlicht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Einreichen von Ansichten und Stellungnahmen. Auf www.gemsnordsee.de stellt ONE-Dyas weitere Informationen zum Projekt zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu dieser Entwicklung haben. Wir möchten uns auch weiterhin mit Interessenvertretern beraten, um nach Möglichkeiten zu suchen, zur Forschung und Naturentwicklung in diesem Gebiet beizutragen.

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Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)

20210424_Rd20521A2_Corona-Verordnung_Aenderung_Lesefassung