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Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Festlegung von Örtlichkeiten zum Feuerwerksverbot sowie zur Aufhebung der Warnstufe 2 auf Kreisebene. Die Aufhebung der Warnstufe auf Kreisebene erfolgt, da die Warnstufe 3 auf Landesebene festgestellt ist.

20211223_AV_Oertlichkeiten_Feuerwerk

20211223_Aufhebung_Warnstufe_2

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