Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 bzw. nicht mehr als 35 unter Anwendung des § 1a der Nds. CoronaVerordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich.
Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 bzw. nicht mehr als 35 unter Anwendung des § 1a der Nds. CoronaVerordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich.
Über den Autor