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Pressemitteilung: Klage gegen Erdgasförderung

Inselgemeinde Juist, 15.07.2022
Gemeindeverwaltung

Pressemitteilung: Klage gegen Erdgasförderung

 

Die Klagegemeinschaft Juist-Borkum hat eine Klage bei der Rechtbank in Den Haag gegen die geplante Erdgasförderung in der Nordsee eingereicht. Außerdem wird die Klage unterstützt von der Stadt Norderney.

Die geplante Erdgasförderung befindet sich in nur 19 bzw. 29 km Entfernung vor den Inseln Schiermonnikoog, Borkum und Juist, umgeben von mehreren bedeutsamen Naturschutzgebieten. Diese gehören unter anderem dem UNESCO – Weltnaturerbe und Natura 2000- Gebiet an, welche unter den höchsten europäischen Schutzstatus fallen. Die Plattform selbst soll in dem Riffgebiet der „Borkumer Steine“ erbaut werden, welches sich aktuell in einem Prüfverfahren zum Natura 2000- Gebiet befindet. Die besonderen Naturräume auf den ostfriesischen Inseln sowie in der Nordsee werden durch Emissionen, Bautätigkeiten und wachsender Infrastruktur der Erdgasplattform stark belastet. Nicht nur die Unterwasserwelt, wozu kleine, im Sediment lebende Lebewesen, aber auch Fische und Schweinswale gehören, sind von den Auswirkungen von chemischen und mechanischen Eingriffen betroffen, sondern auch Vögel und wertvolle ökologische Lebensräume wie die Graudünen. Welche kumulativen Auswirkungen durch die verschiedenen industriellen Einflüsse, wie das Kohlekraftwerk, dem Offshore Windpark und dem Schiffsverkehr auf die sensiblen Ökosysteme einwirken und die sich daraus resultierenden Folgen sind schwer einschätzbar. Doch nicht nur diese Risiken fürchten die Inseln. Seismische Aktivitäten wie Erdbeben und Bodenabsenkungen im Zusammenhang mit dem Meeresspiegelanstieg können zu Schäden an Häusern, denkmalgeschützten Gebäuden oder Küstenschutzbauwerken führen. Dies bedroht auch den so essenziellen Tourismus auf den Inseln, sowie deren Autarkie der Trinkwasserversorgung. Mit dem Bau der Plattform und den damit verbundenen Emissionen steigt auch der CO2-und Methan Ausstoß, was den gesetzten Klimazielen widerspricht. Ebenfalls geht Gefahr von Havarien und Unfällen im Zusammenhang mit der Plattform aus, die beispielsweise zu Ölteppichen vor den Inseln oder zu unkontrolliertem Schadstoffausstoß führen könnten und als Ergebnis schwere Umweltschäden aufweisen. Ein weiterer Aspekt, welcher gegen die Förderung von Erdgas spricht, ist, dass der Start der Gasförderung frühestens Ende 2024 mit kleinen Fördermengen beginnen kann und deshalb zum aktuellen Versorgungsengpass keinen Beitrag leistet. Dazu kommt, dass diese Entscheidung zur Genehmigung der Plattform keine Übergangslösung für wenige Jahre darstellt, sondern die Genehmigung für einen Zeitraum von 30 Jahren oder mehr beinhaltet. Aus diesen genannten Gründen ist es für die Inselgemeinde Juist, Stadt Borkum und auch die der Stadt Norderney ein zu hohes Risiko, welches dem zu erwartenden Nutzen von unter einem Prozent des jährlichen Jahresverbrauches von Deutschland gegenübersteht. Zu groß sind die kalkulierten Auswirkungen und unkalkulierbaren Gefahren für Umwelt und Menschen für diese lange Zeitspanne. Diese Einschätzung teilt nicht nur die Inselgemeinde Juist, Stadt Borkum und die Stadt Norderney, sondern auch weitere deutsche und niederländische Organisationen, welche ebenfalls bei Gericht eine Klage eingereicht haben. Mit der Klage gegen das Projekt Erdgasförderung in der Nordsee fordern die teilnehmenden Kommunen eine neue Risiko- Nutzen- Analyse mit dem Ergebnis der Beendigung des Projektes.

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Abschied aus dem aktiven Dienst für Margrit Pech

Bereits am 27.06.2022 wurde Margrit Pech in einer kleinen Feierstunde im Rathaus aus ihrem Dienst bei der Inselgemeinde Juist verabschiedet.

Bei der Kurverwaltung war Sie seit 2009 im Bereich Veranstaltungen und Marketing tätig. Sie hat außerdem die Telefonzentrale betreut und war als „Stimme der Kurverwaltung“ häufig erste Ansprechpartnerin für viele Gäste und Einheimische.

Nach längerer Krankheit erhielt sie ihren Rentenbescheid und schied aus dem aktiven Dienst aus. Frau Pech konstatierte rückblickend auf ihren Lebenslauf, dass etwa alle 10 Jahre ein neuer Abschnitt beginne. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen Frau Pech alles Gute für die kommende Zeit. Der Inselgemeinde bleibt sie jedenfalls weiterhin erhalten, da sie sich ehrenamtlich für das Inselmuseum engagiert.

 

Abschied nach über 25 Jahren für Robert Peppinghaus

Am 12.04.2022 wurde Robert Peppinghaus in einer kleinen Feierstunde im Rathaus aus seinem Dienst bei der Inselgemeinde Juist verabschiedet.

Nach über 25 Jahren Tätigkeit bei der Inselgemeinde beginnt für Robert Peppinghaus ein neuer Lebensabschnitt auf dem Festland.

Bei der Inselgemeinde war er seit August 1996 als Gärtner beschäftigt. Er lernte hier seine spätere Frau Diana kennen und gründete mit ihr eine Familie. Viele Jahre gehörte seine auffällige Silhouette in den Grünanlagen und auf den Juister Straßen zum täglichen Bild. Künftig wird er nun in Ostfriesland gemeinsam mit seiner Familie leben.

Die Insel verlässt Robert Peppinghaus auf eigenen Wunsch, er sagt: „…mit einem lachenden und einem weinenden Auge“ und blickt zuversichtlich seinem neuen Lebensabschnitt entgegen. Dafür wünschen wir ihm alles Gute.

 

Die Fotos zeigen Robert Peppinghaus mit dem Bürgermeister Tjark Goerges und der Haupt- und Personalamtsleiterin Sabine Weers

Herr Peppinghaus und der Bürgermeister Hr. Peppinghaus und Frau Weers

Abschied von der Insel für Steffi Großhans

Bereits am 24.02.2022 wurde Steffi Großhans in einer kleinen Feierstunde im Rathaus aus ihrem Dienst bei der Inselgemeinde Juist verabschiedet.

Nach fast 20 Jahren auf der Insel hatte Sie sich entschlossen, gemeinsam mit ihrem Ehemann einen neuen Lebensabschnitt auf dem Festland im Süden Deutschlands zu verbringen. Wenn, dann richtig weit weg.

Bei der Kurverwaltung war Sie seit 2012 zunächst saisonal befristet und seit 2018 ganzjährig in der Tourist-Information tätig.

Der Abschied von der Insel fiele ihr nicht leicht, sagte Steffi Großhans bei der Verabschiedung. Viel Zeit zum Nachdenken bliebe ihr jedoch nicht, da sie gleich nach dem Umzug in ihre neue Tätigkeit starten werde. Juist behalte Sie jedenfalls in guter Erinnerung und versprach regelmäßige Besuche.

Information

Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 3. April 2022

20220403_CoronaVerordnung

Information

Allgemeinverfügung zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gebiet des Landkreises Aurich

AV zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Information

Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 4. März 2022

Corona-Verordnung__ab_4._Mrz_2022_-_Lesefassung_

Information

Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. Februar 2022

Corona-Verordnung

Information

Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2022

Im Verlauf des Jahres 2022 führt das Landesamt für Statistik Niedersachsen auf Juist in der Hellerstraße und Billstraße eine amtliche statistische Erhebung, den Mikrozensus, durch. Dies geschieht durch vom Amt ausgewählte Erhebungsbeauftragte. Die Erhebungsbeauftragten sind im Besitz eines für diesen Zweck ausgegebenen amtlichen Ausweises. Sie wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind verpflichtet, über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für den überwiegenden Teil des Fragenprogramms besteht Auskunftspflicht. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten nach vorheriger Ankündigung die Interviews überwiegend telefonisch durch. Aufgrund umfangreicher technischer Veränderungen erfolgt zudem mittlerweile ein großer Teil der Befragungen schriftlich per Post oder online direkt durch das Landesamt.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jährlich durchgeführt und soll schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderung liefern, die u. a. von Regierung und Verwaltung, vom Bund und den Ländern benötigt werden.

Information

Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 02. Februar 2022

Rd03322A3_21067 Corona-Verordnung ab 02-02-2022